Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man beim Pfandleiher nicht mehr als die Hälfte des Pfandwertes bekommt – Die Ermittlung des Pfandwertes erfolgt nach klaren Richtlinien – Bei der Festlegung des Darlehensbetrages muss ein Sicherheitsabschlag einkalkuliert werden.
„Geht es um den Pfandkredit, dann stellen wir immer wieder fest, dass es eine ganze Reihe von Missverständnissen und nicht berechtigten Vorurteilen gibt“, sagt Susanne Rothfuss-Wamsler, erste Vorsitzende des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). „So ist zum Beispiel häufig zu hören, dass Kunden von Pfandkredithäusern nie mehr als 50 Prozent des Pfandwertes ausgezahlt bekommen.“ Genau das ist einer der Gründe, warum viele Menschen den Weg zum Pfandleiher scheuen.
Dabei ist zunächst einmal wichtig zu wissen, wie die Ermittlung des Pfandwertes erfolgt. Die entscheidende Rolle dabei spielt in der Regel der im Falle einer eventuell notwendigen Pfandversteigerung zu erzielende Auktionspreis eines Objektes. Diese Berechnungsbasis kann sich für den Kunden positiv auf die Höhe des Darlehens auswirken. Bei Luxusuhren beispielsweise lassen sich zum Teil mittlerweile Erlöse über dem jeweiligen Neupreis erzielen, so dass eine Beleihung im Extremfall bei 100 Prozent des ehemaligen Anschaffungspreises oder sogar noch höher liegen kann. Ein Vorteil also für den Kreditnehmer. „Von dem zu erwartenden Erlös ausgehend ergibt sich dann der Darlehensbetrag, den ein Pfandkreditgeber seinem Kunden für den entsprechenden Gegenstand vorschlagen wird“, erläutert die ZdP-Vorsitzende.
Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos im Darlehensbetrag
Das bedeutet in der Praxis: Der Beleihungswert ist der aktuelle Wert des Pfandes abzüglich eines Sicherheitsabschlages. Dass ein Pfandkreditgeber einen gewissen Sicherheitsabschlag vornehmen muss und es folglich nicht zu einer Auszahlung von 100 Prozent des aktuellen Wertes des Pfandes kommt, hat einen guten Grund. Beim Pfandkredit besteht die Besonderheit, dass für die Rückzahlung des Darlehens sowie der Zinsen und Gebühren ausschließlich das Pfand haftet und nicht der Kunde persönlich, was übrigens auch dazu führt, dass es keiner Prüfung der Bonität des Kunden bedarf. „Zwar werden rund 90 Prozent der Gegenstände wieder ausgelöst, aber ein kleiner Teil eben auch nicht“, informiert Rothfuss-Wamsler. Nicht ausgelöste Gegenstände jedoch, müssen bei einer öffentlichen Versteigerung versteigert werden. Erzielt der Pfandgegenstand dort einen Wert, der unter der Summe aus Pfandkredit, Gebühren, Zinsen und den Kosten für die Versteigerung liegt, dann muss der Pfandkreditbetrieb diesen Verlust selbst tragen, da er diesen nicht beim Kunden geltend machen kann. Diese Möglichkeit muss ein Pfandkreditgeber daher als unternehmerisches Risiko bei der Ermittlung des Pfandwertes und beim Darlehensbetrag berücksichtigen und mit einkalkulieren.
Die Höhe dieses Sicherheitsabschlages variiert von Gegenstand zu Gegenstand. Und auch dafür gibt es gut nachvollziehbare Gründe. Schließlich können so unterschiedliche Dinge wie wertvoller Schmuck aus Gold oder Silber, Goldmünzen oder -barren, wertvolles Porzellan, Luxus- und Designer-Accessoires wie Marken-Handtaschen oder -Uhren, Kunstgegenstände, aber auch technische Geräte, Maschinen und Autos zum Pfandkredithaus gebracht werden. „Ich rate, gerade wenn es um eher spezielle Gegenstände geht, vorab telefonisch zu klären, ob das entsprechende Pfandhaus diese überhaupt annimmt, da sich manche Betriebe auf bestimmte Kategorien spezialisiert haben“, empfiehlt Rothfuss-Wamsler.
Dauerhaft werthaltige Gegenstände besser für die Pfandleihe geeignet
Doch gerade in der Unterschiedlichkeit der Pfandobjekte liegt der wesentliche Grund, warum der Auszahlungsbetrag sehr unterschiedlich ausfallen kann. „Hochwertige technische Geräte können zum Beispiel schnell an Wert verlieren, wenn gerade eine neue und bessere Version auf den Markt kommt“, erläutert die Expertin. Das heißt, der Pfandkreditgeber muss bei solchen Objekten auch mit einkalkulieren, dass der Wert während der Verwahrung sinkt. In diesen Fällen fällt der Abschlag deshalb tendenziell höher aus. Eher wertstabile Gegenstände wie Gold- oder Silberschmuck oder eine wertvolle Uhr eignen sich deshalb für den Pfandkredit in der Regel besser.
„Es kann also Fälle geben, in denen der Auszahlungsbetrag in Prozent des festgestellten Zeitwertes tatsächlich bei unter 50 Prozent liegt“, so das Fazit der ZdP-Vorsitzenden. Bei anderen Gegenständen aber kann die Darlehenssumme auch bei 70, 80 Prozent des Pfandwertes oder sogar noch mehr betragen.“ Ob er das unverbindliche Angebot des Pfandleihers annimmt oder nicht, kann der Kunde jeweils selbst entscheiden.