Existenzen in Gefahr: Hier gibt es unbürokratische Hilfe für Kleinstunternehmer und Selbständige

Ifo-Institut warnt vor Pleitewelle bei Selbständigen und Kleinstunternehmern – Pfandkredit als Ausweg bei Liquiditätsengpässen – Keine Sicherheiten erforderlich, kein bürokratischer Papierkrieg notwendig

Erst die Corona-Pandemie, jetzt der Ukraine-Krieg und die Folgen: Selbständige und kleine Unternehmen rutschen hierzulande immer tiefer in die wirtschaftliche Krise. Der jüngste Geschäftsklimaindex der deutschen Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständigen des renommierten Münchner Ifo-Instituts spricht eine klare Sprache: Das Stimmungsbarometer liegt zwar noch bei plus 2,6 Punkten, aber weiterhin sehr deutlich unter dem Index der Gesamtwirtschaft mit plus 16,3 Punkten. 

„Selbständige und Kleinstunternehmen geraten immer häufiger in wirtschaftliche Schwierigkeiten“, kommentiert Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). Die Folge: Rund eine Million Existenzen sind den Schätzungen zufolge von einer Pleite bedroht. 

Die schwere Krise hat vor allem zwei Gründe: Zum einen wurden Selbständige und Kleinstunternehmen deutlich härter von der vierten Corona-Welle getroffen als Großunternehmen. Zum anderen sorgen die Folgen des Ukraine-Krieges für zusätzlich hohe Belastungen. Nicht nur die Energiepreise schießen in die Höhe, auch die Kosten für andere Güter und Dienstleistungen steigen kräftig an.

Immer mehr der kleineren Unternehmer geraten deshalb in akute Liquiditätsprobleme und sind nicht in der Lage, die Rechnung für Strom oder die Miete für den Laden oder den Betrieb zu bezahlen. Und weil auch die Hausbank sich in dieser Situation oft schwertut, ohne Sicherheiten einen Kredit zu vergeben, droht vielen Existenzen die Insolvenz.

Geld auch ohne Bonitätsprüfung

In diesem Dilemma kann ein Pfandkredit zumindest einen kurzfristigen Ausweg bieten. Das Darlehen gibt es nicht nur schnell, sondern auch unbürokratisch. „Das Prinzip ‚Geld gegen Pfand‘ macht eine Bonitätsprüfung überflüssig“, erläutert Schedl. Die rund 150 Pfandkreditbetriebe mit ihren circa 250 Betriebsstätten in der gesamten Bundesrepublik verlangen weder einen Einkommensnachweis noch eine Schufa-Auskunft. Und es gibt Bargeld sofort auf die Hand.

„Der Pfandkredit unterscheidet sich von allen sonst am Markt angebotenen Darlehens- beziehungsweise Kreditformen“, betont der ZdP-Geschäftsführer und verweist auf die seit 1961 geltende Pfandleiherverordnung. Kern dieser Verordnung ist das darin gesetzlich verankerte Prinzip der reinen Sachhaftung. Dies bedeutet, dass dem Pfandleiher für sein Darlehen, die Zinsen und die Gebühren (sowie etwaige anteilige Verwertungskosten) ausschließlich das Pfand und nicht der Kunde persönlich haftet. 

Der Kunde geht somit kein Risiko ein – außer, dass er den Gegenstand verliert, wenn er ihn nicht auslöst. „Es gibt keine Schuldenfalle beim Pfandkredit, da der Unternehmer oder der Selbständige ja nicht persönlich haftet“, hebt Schedl noch einmal als Besonderheit hervor.

Das einzig Erforderliche für den Kunden ist die Verfügungsbefugnis über das Pfand sowie die Vorlage eines Ausweises. Diese Vorteile erkennen immer mehr Unternehmer und Selbständige. „Der Pfandkredit als Alternative zum Darlehen setzt sich immer mehr durch“, berichtet Schedl aus der Praxis. Schließlich erhalten Kunden auch ohne Offenlegung der Geschäftsbilanzen das gewünschte Darlehen – und dies ohne zeitaufwendigen Formularkrieg.

Ausreichende Frist, um Pfand wieder einzulösen

„Als Pfand eignen sich die unterschiedlichsten Gegenstände“, erläutert Schedl. Das kann der Familienschmuck ebenso sein wie das Firmenfahrzeug oder ein Laptop. Und weil die Pfandleiherverordnung dem Verbraucher eine Frist von mindestens drei Monaten zuzüglich eines Karenzmonats einräumt, hat er genügend Zeit, das Pfand wieder einzulösen. Das machen übrigens die allermeisten Kunden. Laut ZdP-Geschäftsführer Schedl werden über 90 Prozent der beliehenen Dinge wieder ausgelöst.