Die Zahl der Privatinsolvenzen legte 2021 deutlich zu und die Situation vieler Haushalte bleibt auch 2022 angespannt – Der Pfandkredit kann einen Ausweg bieten – Denn er unterscheidet sich insbesondere durch die ausschließliche Sachhaftung von anderen Kreditformen
Immer wieder geraten Menschen hierzulande in finanzielle Schwierigkeiten. Im vergangenen Jahr zum Beispiel hat sich die Zahl der Privatinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt. Laut dem „Schuldenbarometer 2021“ des Informationsdienstleisters CRIF mussten im vergangenen Jahr insgesamt 109.031 Privatpersonen Insolvenz anmelden – das entspricht einem Anstieg um rund 93 Prozent gegenüber 2021.
Auch für das laufende Jahr, so die Prognose der CRIF-Experten, bleibe die Lage angespannt. „Erschwerend kommt hinzu, dass die Lebenshaltungskosten der Haushalte aufgrund der massiv gestiegenen Energiepreise noch weiter nach oben gehen dürften“, macht Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP), klar. „Deshalb ist zu befürchten, dass es in diesem Jahr bei den privaten Insolvenzen zu keiner Entspannung kommen wird.“
Pfandkredit: keine persönliche Haftung
Um das Schlimmste zu verhindern und einen kurzfristigen finanziellen Engpass zu überbrücken, kann gerade der Pfandkredit ein idealer Ausweg sein. Denn er unterscheidet sich in einem ganz wesentlichen Punkt von den anderen Kreditformen: Der ausschließlichen Sachhaftung. Was bedeutet diese? „Der Kreditnehmer gibt bei einem Pfandkredithaus einen werthaltigen Gegenstand ab und erhält dafür ein Darlehen ausgezahlt“, erläutert Schedl. „Entscheidend ist, dass dem Pfandleiher ausschließlich das verpfändete Objekt für die geliehene Summe sowie die Zinsen und Gebühren haften und nicht zusätzlich der Kreditnehmer persönlich.
Dieses gesetzlich verankerte Prinzip steht im Gegensatz zu einem sonstigen Kredit. Dort nämlich haftet der Kunde nicht nur mit der begebenen Sicherheit, sondern zusätzlich mit seinem gesamten sonstigen persönlichen Vermögen für den Darlehensbetrag. Aus diesem Grund überprüft beispielsweise die Bank auch die persönliche Kreditwürdigkeit des Kunden. „Dabei spielen unter anderem dessen vorhandenes Vermögen, das laufende Einkommen, das womöglich nachgewiesen werden muss, Schufa-Einträge und sonstige Verbindlichkeiten eine wichtige Rolle“, erläutert der ZdP-Geschäftsführer.
Das ist nachvollziehbar, schließlich will das Kreditinstitut sicher gehen, dass der Kunde seine Darlehensraten bezahlen kann und für den Fall, dass der Wert der bestellten Sicherheit bei einer etwaig notwendig werdenden Verwertung nicht ausreichend sein sollte, versuchen kann, das restliche geliehene Geld von ihm persönlich zurückzubekommen. „Genau das ist bei einem Pfandkredit nicht der Fall“, so Schedl weiter. „Denn hier hat der Kunde keine regelmäßigen Zahlungen auf das Darlehen zu erbringen und sollte der Kunde bei Fälligkeit sein Darlehen nicht zurückbezahlen, darf sich der Pfandkreditgeber ausschließlich aus dem Pfand befriedigen und den Kunden nicht persönlich in Anspruch nehmen.
Der Pfandkredit: Unbürokratische und schnelle Auszahlung
Dieses gesetzlich festgeschriebene Prinzip der ausschließlichen Sachhaftung hat für den Kunden zudem einige positive Nebeneffekte: Da nur das Pfand haftet, bekommt der Kreditnehmer zum Beispiel keinen Schufa-Eintrag, wenn er den Kredit nicht zurückbezahlt. „Zudem ist aufgrund des Ausschlusses der persönlichen Haftung auch keine Bonitätsprüfung und damit keine Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kunden notwendig, so dass der Pfandkredit schnell und unbürokratisch zu erlangen ist, was gerade Kunden, die schnelles Geld benötigen, zu schätzen wissen“, erläutert der ZdP-Geschäftsführer.
Dazu kommt, dass bei sonstigen Krediten die Gefahr bestehen kann, in eine Schuldenspirale zu geraten. So neigen manche Verbraucher dazu, einen neuen Kredit aufzunehmen, um einen bereits bestehenden zu bedienen. Dadurch kann die persönliche Verschuldung wachsen und die Bonität droht sich immer weiter zu verschlechtern. „Dieses Risiko besteht bei einem Kredit mit reiner Sachhaftung aus den genannten Gründen nicht. Denn auch für einen weiteren Pfandkredit benötigt der Kreditnehmer lediglich ein weiteres Pfand, welches dem Pfandleiher ausschließlich haftet“, erklärt Schedl.
Über 90 Prozent der Pfandgegenstände werden ausgelöst
Im schlimmsten Fall, wenn der Kreditnehmer das Pfand nicht auslösen kann, muss das Pfand versteigert werden, doch bleibt sein persönliches Vermögen auch in diesem Fall unangetastet, selbst wenn bei der Versteigerung des Pfandes kein Betrag erzielt wird, der dem Darlehen sowie den aufgelaufenen Zinsen und Gebühren entspricht. „Aufgrund des Ausschlusses der persönlichen Haftung hat einen derartigen Verlust der Pfandleiher und nicht der Kunde zu tragen“, merkt Schedl an. Erfreulicherweise kommt es nur bei einem Bruchteil der Pfänder zu einer Versteigerung, da über 90 Prozent der verpfändeten Gegenstände vom jeweiligen Kreditnehmer wieder ausgelöst werden.
Wer also schnell und unbürokratisch eine bestimmte Summe zur Überbrückung eines kurzfristigen finanziellen Engpasses benötigt, sollte über einen Pfandkredit nachdenken. „Man muss als Kreditnehmer das Prinzip der ausschließlichen Sachhaftung im Gegensatz zur persönlichen Haftung verstanden haben, um den wahren Vorteil eines Pfandkredits zu erkennen“, so Schedls Fazit. „Erst dadurch werden die Vorzüge dieser Kreditform für jeden greifbar.“