Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt Systemrelevanz des Pfandkreditgewerbes

Gericht bestätigt, dass der Pfandkredit einen wesentlichen Versorgungsbedarf von Teilen der Bevölkerung deckt – Pfandleihhäuser erfüllen insofern die gleiche Funktion wie Banken und Sparkassen

In einer aktuellen Entscheidung hob das Verwaltungsgericht Hamburg hervor, dass durch das dem Pfandkredit zugrundeliegende Prinzip des Ausschlusses der persönlichen Haftung, dieser nicht nur jedermann offen steht, sondern – gerade in Krisenzeiten – für viele Menschen die einzige Möglichkeit ist, sich Liquidität zu beschaffen. Damit wurde nun gerichtlich bestätigt, dass Pfandkreditbetriebe ebenso wie Banken und Sparkassen als systemrelevant einzustufen sind.

Dass dennoch viele Menschen hierzulande dem Pfandkredit skeptisch gegenüberstehen, dürfte überwiegend auf Unkenntnis über dessen genaue Funktionsweise zurückzuführen sein. „Schließlich handelt es sich beim Pfandkredit um nichts anderes als um einen besicherten Kredit“, erläutert Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). „Während beim Bankkredit die Besicherung in der Regel jedoch durch Eintragung einer Grundschuld und damit durch Verpfändung einer Immobilie erfolgt, übernimmt beim Pfandkredit die Verpfändung einer beweglichen Sache diese Funktion.“

Pfandkredit: keine Schuldenfalle und kein Schufa-Eintrag

„Gleichwohl unterscheiden sich Pfandkredit und sonstige Kredite in einem ganz zentralen Punkt“, wie Schedl weiter ausführt. „Denn bei sonstigen Krediten haftet der Kunde für die Rückzahlung des Darlehens sowie der Zinsen und Kosten neben der gegebenen Sicherheit zusätzlich mit seinem gesamten übrigen Vermögen und sogar seinem pfändbaren Arbeitseinkommen. Eine solche persönliche Haftung ist beim Pfandkredit jedoch ausgeschlossen.“ Dieses in der Pfandleiherverordnung verankerte Prinzip führt dazu, dass sich der Kunde beim Pfandkredit mangels persönlicher Haftung keiner Überprüfung seiner finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse unterziehen muss.

Somit läuft der Kunde, selbst wenn er den Kredit sowie die Zinsen und Gebühren nicht bezahlen kann, weder Gefahr in eine Schuldenspirale zu geraten noch einen Schufa-Eintrag zu erhalten. Damit ermöglicht es der Pfandkredit jedermann, unabhängig von seinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen, sich jederzeit schnell und unbürokratisch Kredit zu besorgen. „Einzige Voraussetzung ist eine werthaltige Sache, die sich im Eigentum des Verpfänders befinden muss“, erläutert der ZdP-Geschäftsführer.

Schneller und unbürokratischer Ausweg aus finanziellen Engpässen

Diese besondere Funktion und Bedeutung des Pfandkredits, die gerade in Krisenzeiten für viele Bürger eine wertvolle und zum Teil die einzige Möglichkeit ist, sich Kredit zu beschaffen, wurde nun auch vom Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt. Die Entscheidung des Gerichtes erweist sich dabei nicht nur für das Pfandkreditgewerbe als äußerst bedeutsam, sondern auch für die Menschen hierzulande, die gerade in Krisenzeiten eine schnelle, einfache und unbürokratische Möglichkeit benötigen, an Geld für die Überbrückung vorübergehender finanzieller Engpässe zu kommen“, sagt Susanne Rothfuss-Wamsler, erste Vorsitzende des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP).

Und was viele zudem nicht wissen: „Über 90 Prozent der verpfändeten Gegenstände werden wieder ausgelöst“, informiert Schedl. „Das belegt, dass der Pfandkredit nicht nur von einer ganz bestimmten, sondern von allen Bevölkerungsgruppen in Anspruch genommen wird und tatsächlich als Instrument für die Überbrückung finanzieller Engpässe dient.“ Wird ein Pfand übrigens nicht ausgelöst, ist es nicht der Pfandleiher, der profitiert. Vielmehr ist er gesetzlich dazu verpflichtet, dieses durch einen Gerichtsvollzieher oder öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer versteigern zu lassen. Entsteht dabei ein Mindererlös, so trägt der Pfandleiher diesen Verlust. Entsteht dagegen ein Mehrerlös, so kann dieser vom Kunden binnen drei Jahren abgeholt werden. Unterlässt der Kunde dies, so muss der Mehrerlös vom Pfandleiher an den Staat abgeführt werden.

Klarer rechtlicher Rahmen

Dass sich der Pfandkredit großer Beliebtheit bei seinen Kunden erfreut, dürfte im Übrigen eine Ursache auch darin haben, dass der Pfandkredit solchen klaren und verständlichen gesetzlichen Regelungen unterliegt, die in der im Jahre 1961 erlassenen Pfandleiherverordnung festgeschrieben sind. „Dort ist nicht nur die genaue Verfahrensweise bei nicht ausgelösten Pfandgegenständen festgelegt, sondern beispielsweise auch der Zinssatz für die gesamte Bundesrepublik Deutschland“, informiert Schedl. Diesen hat der Gesetzgeber einheitlich bei einem Prozent pro Monat festgelegt.

„Damit stellt der Pfandkredit nicht nur eine einfache und unbürokratische Lösung bei finanziellen Engpässen für jedermann dar, sondern ist auch ein sehr transparenter Weg, um in Krisenzeiten schnell an Bargeld zu kommen. Die damit aus Sicht des Verbandes gegebene soziale Bedeutung des Pfandkredits, sieht der Verband durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg bestätigt,“ so das Fazit von Rothfuss-Wamsler.