Pfand- versus Dispo- und Überziehungskredit

Bessere Zinsen Dank Pfandkredit

Pfand- versus Dispo- und Überziehungskredit: Diese vier Faktoren sind entscheidend

Millionen Deutsche zahlen hohe Dispo- oder Überziehungszinsen – Warum das Pfandhaus für kurzfristige Engpässe eine gute Alternative zur Bank sein kann

Der Blick auf den Kontoauszug verheißt bisweilen nichts Gutes. Miete, Versicherungen, Vereinsbeiträge, Kosten für Strom und Wasser – schnell befindet sich das Girokonto im roten Bereich. Und es geht vielen Bundesbürgern so. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Kreditportals Smava, gaben 8,1 Prozent der Befragten an, dass sich ihr Konto zum Jahresbeginn 2021 im Minus befand. Hochgerechnet entspricht das rund 5,6 Millionen Deutschen über 18 Jahren.

Die Folgen sind schmerzhaft: Denn die fälligen Dispo- oder Überziehungszinsen sind hoch. Einer Auswertung von Stiftung Warentest zufolge, fallen bei den deutschen Kreditinstituten im Schnitt knapp 10 Prozent Dispozinsen an, solange das Konto in den roten Zahlen ist. Der höchste Dispozins liegt sogar bei mehr als 14 Prozent. Noch teurer wird es, wenn der festgelegte Disporahmen gesprengt wird und Überziehungszinsen anfallen. Die Überziehungszinsen reichen den Angaben zufolge sogar bis zu knapp 20 Prozent.

Was also tun, um die hohen Dispozinsen nicht zahlen zu müssen? Eine gute Alternative kann der Gang zum Pfandleiher sein. „Die Vorteile des Pfandkredits gegenüber dem Dispokredit entdecken hierzulande immer mehr Verbraucher“, berichtet Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP).

Diese Gründe sprechen für einen Pfandkredit

  1. Transparenz
    Anders als bei den Banken sind die anfallenden Zinsen im Paragraph 10 der Pfandleiherverordnung gesetzlich geregelt. Auch die Gebühren für Schätzung, sichere und fachgerechte Aufbewahrung sowie Versicherung der Pfandgüter sind bis zu einer Darlehenssumme von 300 Euro in der Verordnung festgelegt. Jeder Pfandleiher in Deutschland ist daran gebunden, es gibt somit keine unliebsamen Überraschungen. Bei Pfandkrediten ab 301 Euro ist die Höhe der Gebühren zwischen dem Pfandleiher und dem Kunden zu vereinbaren.
  2. Kosten
    Neben den genannten Gebühren gilt bundesweit beim Pfandkredit ein einheitlicher Zins in Höhe von 1 Prozent des Darlehensbetrages pro angefangenem Monat. Das bedeutet: Bei einem Darlehen von 1.000 Euro sind nach einem Monat zehn Euro Zinsen fällig, nach zwei Monaten 20 und so weiter. Damit sind die Zinsen größtenteils niedriger als beim Überziehungskredit und teilweise nicht höher als beim Dispokredit.
  3. Keine persönliche Haftung und keine Schuldenfalle
    Das Besondere beim Pfandkredit ist, dass der Kunde nicht persönlich für die Rückzahlung des Darlehens sowie der Zinsen und Gebühren haftet, sondern ausschließlich das Pfand. Der Kunde geht somit kein Risiko ein – außer, dass er den Gegenstand verliert, wenn er ihn nicht auslöst. Dagegen muss er bei einem sonstigen Kredit im Falle einer nicht möglichen Rückzahlung des Darlehens – für den Fall, dass die hierfür bestellte Sicherheit nicht ausreicht – mit ernsten Konsequenzen rechnen. Und zwar nicht nur mit einer Klage, sondern auch mit einer Zwangsvollstreckung in sein Arbeitseinkommen und in das gesamte sonstige Vermögen. Letztendlich bedeutet es zudem einen Schufa-Eintrag.
  4. Schnelle Abwicklung
    Schneller geht es kaum: Da beim Pfandkredit der Kunde nicht persönlich haftet, müssen auch keinerlei Nachweise über die wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnisse vorgelegt werden. Es ist vielmehr ausreichend, dass das Pfand einen gewissen Wert besitzt und dem Verpfänder gehört. Bürokratie, lange und unübersichtliche Vertragsformulare sind somit beim Pfandkredit Fremdwörter.

Was kann beliehen werden?

Im Pfandleihhaus können grundsätzlich alle werthaltigen Gegenstände wie beispielsweise Schmuck, Gold, Uhren, technische Geräte, usw., aber auch Autos und selbst Maschinen als Pfand eingesetzt werden. Wenn der Kunde mit der vom Pfandleiher genannten Kredithöhe einverstanden ist, erhält er bei Vertragsabschluss den Pfandvertrag ausgehändigt und das Darlehen sofort in bar ausgezahlt.

Der Pfandkredit selbst hat eine gesetzliche Mindestlaufzeit von drei Monaten plus einem zusätzlichen Karenzmonat, wobei der Gegenstand in dieser Zeit jederzeit, ohne Vorfälligkeitsentschädigung, ausgelöst werden kann. Angesichts der genannten Gründe ist es kein Wunder, dass der Pfandkredit an Bedeutung gewinnt. So werden von den ZdP-Mitgliedern jährlich über 500 Millionen Euro an Krediten ausbezahlt. „Deutschlands Pfandkreditgewerbe ist damit eine wichtige Säule im deutschen Kreditwesen“, sagt ZdP-Geschäftsführer Schedl.