Autorin: Susanne Rothfuss-Wamsler, 1. Vorsitzende des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP)
Das Prinzip Geld gegen Pfand funktioniert seit Jahrtausenden. Jeder Gegenstand kann dabei als Pfand eingesetzt werden. Moment. Jeder Gegenstand? Nein, sicher nicht. Entscheidend ist, dass das eingesetzte Pfand tatsächlich auch einen Wert besitzt. Bestimmte Wertsachen haben sich dabei als besonders geeignet erwiesen, um mit einem Pfandkredit kurzfristig und unbürokratisch einen Liquiditätsengpass zu überbrücken
Zwar kommen als Beleihungsobjekte für einen Pfandkredit grundsätzlich alle werthaltigen Gegenstände in Betracht. Daher werden Pfandkredite auch von wenigen Euro bis zu fünfstelligen Beträgen ausgereicht. Überwiegend finden sich im Pfandbestand unserer Mitgliedsbetriebe jedoch Gold- und Silberschmuck sowie Goldmünzen. Aber auch spezielle Gegenstände wie Markenuhren sowie Luxus- und Designer-Accessoires, wie beispielsweise Marken-Taschen oder -Schreibgeräte sowie Antiquitäten, Musikinstrumente und Kunstgegenstände kommen als Beleihungsobjekt für einen Pfandkredit grundsätzlich in Betracht. Wie hoch der Pfandkredit ist hängt jeweils entscheidend davon ab, welchen Wert das als Sicherheit dienende Pfand besitzt.
Neben den konventionellen Pfandleihern haben sich seit einigen Jahren einige Pfandleiher auf die Beleihung von Pkws und anderen Fahrzeugen wie Wohnwagen, Wohnmobilen, aber auch landwirtschaftliche Maschinen oder Baumaschinen spezialisiert.
Bitte keine verderblichen Waren
Wer unsicher ist, ob sein Gegenstand als Pfand in Betracht kommt, kann das vorab telefonisch mit einem unserer Mitgliedsbetriebe in der Nähe abklären.
Informationen, wo sich der nächstgelegene Mitgliedsbetrieb befindet, finden Interessierte hier auf der ZdP-Website. Das gezielte Nachfragen empfiehlt sich beispielsweise für Fahrräder und E-Bikes. Verderbliche Waren eignen sich dagegen grundsätzlich nicht.
Was man außerdem beachten sollte: Technische Geräte wie Smartphones, Fernseher oder Tablets kommen als Beleihungsobjekt nur in Betracht, wenn sie funktionstüchtig und komplett sind, am besten inclusive Zubehör, Bedienungsanleitung und Originalverpackung. Klar, dass alle Gegenstände in einem guten Zustand sein müssen.
Das Prozedere ist dann denkbar einfach und unkompliziert: Der Pfandleiher begutachtet den Pfandgegenstand und unterbreitet dem Kunden ein unverbindliches Darlehensangebot. Dabei gilt: Je wertvoller der Wertgegenstand, desto mehr Geld kann es geben. Dabei spielt nicht nur der aktuelle Wert, sondern auch die Wertbeständigkeit des Gegenstandes eine sehr wichtige Rolle. Bei elektronischen Geräten ist beispielsweise der Wertverfall vergleichsweise hoch, vor allem dann, wenn zum Beispiel bei einem Smartphone in der Zwischenzeit eine neuere Version angekündigt ist oder auf den Markt kommt.
Was viele nicht wissen. Anders als bei sonstigen Krediten haftet der Kunde beim Pfandkredit nicht persönlich für die Ansprüche des Pfandleihers, sondern ausschliesslich sein Pfand. Dies verdeutlicht, daß es für die Gewährung eines Pfandkredits ausschließlich auf den Pfandgegenstand ankommt und daher die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Kunden keine Rolle spielen und diese daher auch nicht langwierig dokumentiert und geprüft werden müssen, so daß der Pfandkredit nicht nur grundsätzlich für jedermann, sondern zudem schnell und unbürokratisch zu erlangen ist.
Kommt es zum Abschluss des Pfandvertrages, so wird hierüber ein Pfandschein ausgestellt, der sämtliche wesentlichen Angaben wie beispielsweise Laufzeit, Darlehen, monatliche Zinsen und monatliche Gebühren enthält. Erforderlich ist zudem die Vorlage eines geeigneten Ausweispapiers und schon erhält der Kunde die kurzfristige Liquiditätsspritze. Die Abwicklung eines Pfandkredits dauert daher in der Regel nur wenige Minuten.
Sollte der Kunde die beliehene Wertsache nicht wieder auslösen, ist gesetzlich vorgesehen, dass das Pfand nach Ablauf der Auslösefrist in einer öffentlichen Versteigerung durch einen Gerichtsvollzieher oder öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer versteigert werden muss. Doch erfreulicherweise ist dies nur bei weniger als zehn Prozent der Pfänder notwendig. Aber auch im Falle einer Versteigerung seines Pfandes hat der Kunde nichts zu befürchten, selbst wenn in der Versteigerung kein Käufer gefunden oder nur ein Erlös erzielt wird, der die Ansprüche des Pfandleihers nicht deckt. Denn aufgrund des Ausschlusses der persönlichen Haftung kann der Kunde für einen etwaigen Mindererlös nicht persönlich in Anspruch genommen werden.