Steuernachzahlung? Der Pfandkredit als schnelle Lösung 




Sven Schumachers, Mitglied des Vorstandes des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) 

Kennen Sie das auch? Das Jahr lief überraschend gut, die Geschäfte brummten – doch die Steuervorauszahlungen waren überschaubar. Und dann das: Ein Brief vom Finanzamt mit einer saftigen Nachzahlung. Das Problem? Das Geld ist längst ausgegeben oder wieder investiert. Und als wäre das nicht genug, erhöht das Finanzamt auch noch gleich die Vorauszahlungen für die Zukunft. 

Auch Angestellte kann es treffen 

Doch nicht nur Kleinunternehmer und Selbständige erleben beim Öffnen des Steuerbescheids manchmal ihr blaues Wunder. Auch Angestellte müssen plötzlich nachzahlen – etwa nach einem Steuerklassenwechsel, wenn statt der erhofften Rückerstattung eine Forderung kommt. Und es gibt noch eine Vielzahl weiterer Gründe, weshalb es zu einer Nachzahlung kommen kann. Dazu zählen beispielsweise ein gestiegenes Einkommen, Nebeneinkünfte oder Veränderungen bei den Werbungskosten. 

Das deutsche Steuersystem ist komplex – so weit, so bekannt. Wichtig ist vor allem eins: die vom Finanzamt gesetzte Zahlungsfrist einhalten! Sonst werden zusätzlich Säumniszuschläge fällig, und die können richtig wehtun. 

Die schnelle Lösung: Der Pfandkredit 

Was also tun, wenn das Geld gerade knapp ist? Eine Option, an die viele nicht sofort denken: der Pfandkredit. Er kann zumindest kurzfristig einen schnellen und unbürokratischen Ausweg bieten. 

Die Vorteile auf einen Blick: 

  • Oft günstiger als ein Bankkredit – besonders bei kurzen Laufzeiten 
  • Keine Fragen zu Verwendungszweck, Einkommen oder Bonität 
  • Schnell, diskret und unbürokratisch 
  • Keine persönliche Haftung 

Der Pfandkredit eignet sich somit für alle, die nur ein kurzes Zeitfenster überbrücken müssen – zum Beispiel, weil in drei oder vier Monaten wieder Geld reinkommt. Die Statistik spricht für sich: Mehr als 90 Prozent der Kunden lösen ihr Pfand rechtzeitig wieder aus. 

So funktioniert’s 

Der Ablauf ist denkbar einfach: Sie bringen einen Wertgegenstand zum Pfandleiher, erhalten sofort Bargeld – fertig. Das Beste daran: Es gibt keine persönliche Haftung. Die Sicherheit besteht allein aus dem Pfand selbst. Das ist in § 5 der Pfandleiherverordnung gesetzlich als „reine Sachhaftung“ festgeschrieben. 

Und wenn Sie das Pfand nicht auslösen? Nach Ablauf der vier Monate wird es durch einen öffentlich-rechtlich vereidigten Auktionator versteigert – so schreibt es die Pfandverordnung vor. Falls dabei mehr herauskommt als Kredit, Zinsen und Gebühren, bekommen Sie die Differenz ausgezahlt. 

Auf der sicheren Seite 

Übrigens: Jedes Pfandleihhaus in Deutschland unterliegt strengen staatlichen Kontrollen – bei Ablauf, Konditionen und der Aufbewahrung Ihres Pfandguts sind Sie also auf der sicheren Seite. Der Pfandleiher beleiht allerdings nur Gegenstände mit echtem Wert. Entscheidend ist der sogenannte Zeitwert – also der Neuwert minus Wertminderung durch Abnutzung oder Alter – plus die Wiederverkaufschancen. 

In Frage kommen neben Gold- und Silberschmuck, vor allem Goldmünzen und -barren, Markenuhren sowie Luxus- und Designer-Accessoires, wie Markentaschen oder -schreibgeräte. Denkbar sind auch Antiquitäten, Kunstgegenstände, wertvolles Porzellan owie Musikinstrumente. 

Nicht nur für Steuernachzahlungen 

Und natürlich gilt: Ein Pfandkredit eignet sich nicht nur für Steuernachzahlungen. Brauchen Sie schnell und unbürokratisch Bargeld, möchten sich aber nicht an lange Kreditlaufzeiten binden? Dann ist der Pfandkredit genau das Richtige für Sie.