Immer mehr Privatinsolvenzen erwartet – Notverkäufe vermeiden -Familienschmuck beleihen statt verkaufen.
Stuttgart, 22. Februar 2021 – Die Schuldnerberatungen schlagen Alarm: Die Corona-Krise stürzt viele Haushalte, Familien und Selbständige in die soziale Krise. Vielen droht die Privatinsolvenz. Denn durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sinken die Einnahmen der Bundesbürger zum Teil deutlich, gleichzeitig müssen die Miete weitergezahlt und Kredite bedient werden. Wenn dann auch noch Kosten für Homeoffice oder die Kinderbetreuung hinzukommen, sind die finanziellen Reserven schnell aufgebraucht. Die Folge: Der Schuldenberg wächst, Pfändungen drohen.
Dass die Corona-Pandemie weiterhin deutlich negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage vieler Verbraucher in Deutschland hat, zeigt die Prognose der Wirtschaftsauskunft Bürgel. Sie erwartet, dass in diesem Jahr Corona-bedingt mehr als 100.000 Verbraucher hierzulande Privatinsolvenz anmelden müssen.
Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann der Pfandkredit sein. „Diese
Finanzierungsform bietet sich an, um rasch und unbürokratisch vorübergehende finanzielle Engpässe zu überbrücken“, rät Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). Das gilt insbesondere dann, wenn Schufa-Einträge einen Bankkredit kompliziert machen.
Kredit ohne Bonitätsprüfung
„Denn das Besondere bei der Pfandleihe ist, dass jeder einen Pfandkredit erhalten kann – unabhängig von der jeweiligen Bonität“, erläutert der ZdP-Geschäftsführer und verweist auf die seit 1961 geltende Pfandleiherverordnung. Kern dieser Verordnung ist
das Prinzip der reinen Sachhaftung. Dies bedeutet, dass dem Pfandleiher für sein Darlehen, die Zinsen und Gebühren (sowie etwaige anteilige Verwertungskosten), ausschließlich das Pfand und nicht der Kunde persönlich haftet. Eine Bonitätsprüfung ist somit nicht erforderlich. „Damit unterscheidet sich der Pfandkredit von allen sonst am Markt angebotenen Darlehens- beziehungsweise Kreditformen“, betont Schedl.
Und das Procedere ist nicht nur denkbar einfach, sondern geht auch schnell. Ob der Familienschmuck, die wertvolle Uhr oder Antiquitäten – die vorgelegten Wertgegenstände werden zunächst bewertet. Wenn der Kunde mit der vom Schätzer genannten Kredithöhe einverstanden ist, erhält er bei Vertragsabschluss den Pfandvertrag ausgehändigt und an der Kasse das Darlehen in bar ausgezahlt.
Laut Schedl hat sich der Pfandkredit für viele Verbraucher bewährt, um die
Zahlungsunfähigkeit zu verhindern – und das schon seit Jahrzehnten. Denn die Gründe für eine finanzielle Notlage sind vielfältig. Familiäre Veränderungen wie Trennungen, Scheidungen, Krankheits- und Pflegefälle gehören ebenso dazu wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder etwa die gescheiterte Selbständigkeit.
„Es gibt keine Schuldenfalle beim Pfandkredit, da der Verbraucher sich ja nicht im üblichen Sinne verschuldet“, hebt Schedl noch einmal die Besonderheit hervor. Ein weiterer entscheidender Vorteil: Der Familienschmuck, an dem so einige Erinnerungen hängen, wird nur beliehen. Wenn der Kunde wieder liquide ist, kann er jederzeit das
Pfand – ohne Vorfälligkeitsentschädigung – auslösen. Notverkäufe werden so vermieden. Der Kunde geht somit kein Risiko ein – außer, dass er den Gegenstand verliert, wenn er ihn nicht auslöst.
Klare gesetzliche Regelungen
Drei Monate zuzüglich eines weiteren Karenzmonats ist die gesetzlich geregelte Frist, die ein Kunde hat, das Darlehen zurückzuzahlen und den Gegenstand auszulösen. Zudem besteht, vorbehaltlich der Zustimmung des Pfandleihers, die Möglichkeit, den Pfandvertrag darüber hinaus zu verlängern. Und tatsächlich werden mehr als 90 Prozent der Pfandgegenstände wieder ausgelöst. Kann der Kunde jedoch nach Ablauf
der Frist nicht zahlen, muss der Gegenstand innerhalb von sechs Monaten in die Versteigerung gehen.
Informationen, wie genau die Pfandleihe funktioniert und wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Sie hier auf unserer Webseite.