Stark gestiegene Energiepreise treiben Nebenkosten für Mieter und Eigentümer in die Höhe – Kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten und Schuldenfalle drohen – Gang zum Pfandleiher bietet gute Alternative
Ob Öl oder Gas, ob Strom oder Benzin – die Explosion der Energiekosten raubt immer mehr Menschen den Schlaf. Klar ist: Überall wird es teurer. Das gilt vor allem für Eigentümer und Mieter. Sie werden sich in den kommenden Wochen und Monaten mit Nebenkostenabrechnungen für 2021 beschäftigen müssen, die deutlich höher als die vom Vorjahr ausfallen werden.
So befürchtet der Deutsche Mieterbund (DMB), dass 2021 sich allein die Heizkosten um 13 Prozent oder durchschnittlich rund 90 Euro verteuert haben. Hinzu kommen noch stark steigende Strompreise. Die fast unausweichliche Folge: Ein Teil der Haushalte hierzulande wird in finanzielle Schwierigkeiten geraten, um die Mehrbelastung bei der Nebenkostenabrechnung stemmen zu können.
Noch weitaus schlimmer sieht die Prognose des Vergleichsportals Verivox aus. Laut einer aktuellen Berechnung dürfte sich das Heizen mit Gas – trotz vergleichsweise milder Temperaturen – in diesem Winter im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 54 Prozent erhöhen. Wer mit Öl heizt, muss sogar fast doppelt so hohe Kosten tragen, so die Verivox-Experten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (September bis Dezember) seien die Kosten für ein warmes Zuhause um 99 Prozent geklettert. Das würden Mehrkosten für Heizöl von rund 322 Euro entsprechen.
Zahlungsschwierigkeiten drohen
„Angesichts solch einer Explosion der Nebenkosten sind kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten der Mieter natürlich nicht ausgeschlossen“, befürchtet Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP).
Was aber tun, um den Liquiditätsengpass zu überbrücken, ohne den teuren Dispokredit oder eine Kontoüberziehung in Anspruch nehmen zu müssen? Eine gute Alternative kann der Gang zum Pfandleiher sein. „Die Vorteile der Pfandleihe gegenüber dem Dispokredit oder Kontoüberziehung entdecken hierzulande immer mehr Verbraucher“, berichtet Schedl.
Unbürokratisch und schnell
Gerade in der Corona-Pandemie nutzen viele Menschen die Finanzierungsform, um sich finanzielle Spielräume zu verschaffen. Denn der Pfandkredit bietet für den kurzfristigen Liquiditätsengpass den idealen Ausweg – unbürokratisch, schnell und im Vergleich zu einem Dispokredit oder einer Kontoüberziehung zum Teil sogar zinsgünstiger.
Hinzu kommt: Jeder kann einen Pfandkredit erhalten, unabhängig von der jeweiligen Bonität. Denn anders als bei anderen Kreditformen ist beim Pfandkredit gesetzlich geregelt, dass für das Darlehen sowie die Zinsen und Gebühren ausschließlich das Pfand und nicht der Kunde persönlich haftet. Dieses gesetzlich festgeschriebene Prinzip der reinen Sachhaftung hat den großen Vorteil, dass eine Bonitätsprüfung entfällt. „Außerdem läuft der Kunde aufgrund des Ausschlusses der persönlichen Haftung auch nicht Gefahr, in eine Schuldenfalle zu geraten oder bei nicht erfolgter Rückzahlung des Darlehens einen Schufa-Eintrag zu riskieren“, betont Schedl.
Klar geregelte Kostenstruktur
„Was vermutlich auch viele nicht wissen: Die Zinsen, die bei der Pfandleihe anfallen, sind bundeseinheitlich festgelegt“, erklärt Schedl. Sie liegen bei einem Prozent des Darlehensbetrages pro angefangenem Monat. Das bedeutet, dass bei einem Pfandkredit von beispielsweise 2.000 Euro nach einem Monat Zinsen in Höhe von 20 Euro fällig werden, nach zwei Monaten sind es 40 Euro. Wer also zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses einen Pfandkredit aufnimmt, kann sich ganz leicht ausrechnen, wie viel Zinsen er pro Monat zahlen muss. Überraschungen oder ein abweichender Zinssatz müssen Pfandkreditnehmer daher nicht befürchten.
Die ebenfalls gesetzlich geregelte Mindestlaufzeit des Darlehens, das ein Pfandleihhaus seinen Kunden gewährt, beläuft sich auf einen Zeitraum von drei Monaten zzgl. eines Karenzmonats. Während dieser Zeit wird der beliehene Gegenstand sicher aufbewahrt und kann jederzeit wieder abgeholt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Neben den Zinsen fallen noch Gebühren für die Verwahrung des Pfandes an, die bei Darlehen bis € 300,- ebenfalls gesetzlich geregelt sind.
Kann oder will der Kunde dagegen sein Pfand nach Ablauf der Darlehenslaufzeit nicht mehr auslösen, muss der Pfandkreditgeber den Gegenstand innerhalb von sechs Monaten in eine öffentliche Versteigerung geben. „Erfreulicherweise wird dies jedoch nur sehr selten notwendig, da über 90 Prozent der Kunden ihr Pfand wieder auslösen“, berichtet ZdP-Experte Schedl.