Pfandkredit: Kriterien, auf die Kreditnehmer bei der Pfandhaus-Suche achten sollten

Die Nachfrage nach Pfandkrediten, um kurzfristig und unbürokratisch einen Liquiditätsengpass zu überbrücken, steigt. Doch wenn es ums eigene Geld geht, sollte die Seriosität des Anbieters oberste Priorität bei der Auswahl des richtigen Pfandhauses haben.

Die Zahlen sind alarmierend: Einer aktuellen Umfrage des Ipsos Meinungsforschungsinstituts im Auftrag der ING Bank zufolge verfügen knapp ein Drittel der Deutschen über keinerlei finanzielle Rücklagen. Ein Grund dafür sei die hohe Inflation, die die Ersparnisse vieler Menschen hierzulande aufgezehrt habe, heißt es in der Studie. Zudem gab mehr als die Hälfte der Befragten an, sie würden nicht genug verdienen, um Geld zur Seite legen zu können.

Wenn dann aber plötzlich die Waschmaschine den Geist aufgibt, eine hohe Nachzahlung für Strom und Gas ins Haus flattert oder eine andere unvorhergesehene hohe Ausgabe kommt, kann im schlimmsten Fall sogar die Zahlungsunfähigkeit drohen. Aber auch für Handwerker und andere Unternehmer können sich Liquiditätsengpässe ergeben, so etwa wenn der Kunde nicht bezahlt und der Lieferant die Bezahlung der gelieferten Ware anmahnt. Was also tun? Eine immer öfter genutzte Alternative, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überwinden, ist der Gang ins Pfandleihhaus.

„Tatsächlich bringen immer mehr Menschen aus allen Bevölkerungsschichten Schmuck, Uhren oder andere Wertgegenstände zum Pfandleiher“, erklärt Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). Zudem haben in den letzten Jahren auch immer mehr Handwerker und Freiberufler sowie Start Ups die Vorzüge und Annehmlichkeiten des Pfandkredits entdeckt, ergänzt Schedl. Denn immer mehr erkennen eine wichtige Besonderheit des Pfandkredits. Während bei anderen Krediten der Kreditnehmer neben der begebenen Sicherheit auch persönlich mit seinem gesamten Vermögen für die Rückzahlung des Kredits sowie der Zinsen und etwaiger Kosten haftet, ist diese persönliche Haftung beim Pfandkredit ausgeschlossen, d.h., dem Pfandleiher haftet für seine Ansprüche ausschließlich das Pfand.

Aufgrund des Ausschlusses der persönlichen Haftung läuft der Kunde beim Pfandkredit weder Gefahr in eine persönliche Schuldenfalle zu geraten noch bei einer nicht erfolgten Rückzahlung des Kredits der Schufa gemeldet zu werden. Zudem führt der Ausschluss der persönlichen Haftung dazu, dass eine Überprüfung der persönlichen Bonität des Kunden nicht erforderlich ist, so dass der Pfandkredit unbürokratisch und damit sehr schnell, in der Regel innerhalb weniger Minuten, zu erlangen ist. Selbst ein Vermerk in der Schufa steht einem Pfandkredit grundsätzlich nicht entgegen. Damit ist der Pfandkredit grundsätzlich für jedermann, der über einen werthaltigen Gegenstand verfügt zu erlangen. Diese Besonderheit des Pfandkredits war auch einer der Gründe, weshalb Pfandkreditbetriebe während der Lockdowns in den Corona Verordnungen von den Schließungen ausdrücklich ausgenommen und damit als systemrelevant eingestuft wurden“, führt Schedl aus.

Wie finde ich einen Pfandkreditbetrieb?

Eine Möglichkeit ist die Home Page des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (www.pfandkredit.org/mitglieder). Dem bereits im Jahre 1950 gegründeten Verband gehören ca. 150 Pfandleiher an, die ca. 250 Geschäftsbetriebe im gesamten Bundesgebiet unterhalten.

Worauf sollte ich insbesondere achten?

Was viele nicht wissen. Der Ablauf des Pfandkredits ist seit 1961 in der PfandleiherVerordnung geregelt. Diese muss in jedem Pfandkreditbetrieb ausgehängt sein.

In dieser sind auch der für den Pfandkredit zu erbringende Zins und für Darlehen bis einschließlich 300,- € auch die zu entrichtenden Gebühren gesetzlich geregelt und dürfen daher nicht überschritten werden.

Des Weiteren muss über jeden Pfandkreditvertrag ein Pfandschein ausgestellt und dem Kunden ausgehändigt werden, in dem die wesentlichen Daten des Pfandkreditvertrages enthalten sein müssen.

Die im Pfandkreditvertrag ausgewiesene Laufzeit des Pfandkreditvertrages muss mindestens drei Monate betragen. Die gesetzlich vorgeschriebene Verwertung des Pfandes darf jedoch nicht vor Ablauf eines zusätzlichen Karenzmonats erfolgen, so dass dem Kunden insgesamt ein Zeitraum von mindestens vier Monaten ab Vertragsabschluss für die Auslösung seines Pfandes zur Verfügung stehen muss.